Sachkunde

Sachkundenachweis für Ersthundehalter 


Seit dem 01. Juli 2013 gilt gemäß § 3 des NHundG:


ErsthundehalterInnen, die lt. Gesetz nicht anderweitig als sachkundig gelten, müssen 

den Nachweis der Sachkunde über eine theoretische und praktische Prüfung erbringen.

Dabei ist zu beachten, dass die theoretische Prüfung vor Aufnahme der Hundehaltung und die 

praktische Prüfung innerhalb des ersten Jahres nach Aufnahme des Hundes, sowie nach bestandener 

Theorieprüfung, abzulegen ist.


Ich bin durch den Landkreis Grafschaft Bentheim autorisiert, als Sachkundeprüferin beide Prüfungen abzunehmen.


Es sind keine Kurse zur Vorbereitung verpflichtend, gerne unterstütze ich Sie auf Wunsch.

(Der Basic und Basic Plus Kurs bieten ebenso bereits eine gute Grundlage.)



Informationen zum Niedersächsischen Hundegesetz
  • Kurzinfo zur Theorieprüfung

    • Computergestützter Multiple-Choice-Test, zentrale Auswertung über eine vom Niedersächsischem Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz benannte Stelle
    • Auswertung bei computergestützter Prüfung direkt in Anschluss an die Prüfung (in Papierform zu einem späteren Zeitpunkt)
    • 35 Fragen aus 5 Themenbereichen - mind. 26 Fragen müssen korrekt beantwortet werden (70%)
    • Dauer: 45 MInuten
    • Themenbereiche:
    1. Anforderungen an Hundehaltung unter Berücksichtigung des Tierschutzrechts
    2. Sozialverhalten und rassepezifische Eigenschaften
    3. Erkennen u. Beurteilung von Gefahrensituationen
    4. Erziehung und Ausbildung
    5. Rechtsvorschriften im Umgang m. Hunden

    Die Prüfungsgebühr in Höhe von 50 € ist vor Absolvierung der Prüfung bar zu entrichten.

    Bei Nichtbestehen erfolgt keine Rückerstattung.

  • Kurzinfo zur praktischen Prüfung

    Bei der praktischen Prüfung soll die Hundehalterin/der Hundehalter nachweisen, dass er seinen Hund einschätzen, gefährliche Situationen erkennen und Gefahren vorbeugen kann.


    Es geht nicht um die Leistungen des Hundes.


    Die Prüfung findet meist in Schüttorf und Umkreis statt - ein Teil in einer ablenkungsfreien Umgebung, ein weiterer Teil in einem öffentlichen (Stadt-) Bereich.

    Prüfungsdauer: 60 Minuten.



    Die Prüfungsgebühr in Höhe von 50 € ist vor Absolvierung der Prüfung bar zu entrichten.

    Bei Nichtbestehen erfolgt keine Rückerstattung.

Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. §19 UStG erhebe ich keine Umsatzsteuer und weise eine solche daher auch nicht aus.

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